Compliance-Richtlinie

Präambel

Die GlaxoSmithKline Stiftung ist eine gemeinnützige, rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts (§§ 80 ff. BGB) und untersteht als solche der staatlichen  Stiftungsaufsicht des Landes Niedersachsen (Amt für regionale Landesentwicklung
Braunschweig).
Mit dieser Compliance-Richtlinie verpflichtet sich die GlaxoSmithKline Stiftung freiwillig und in Ergänzung zu den einschlägigen steuerrechtlichen, stiftungsrechtlichen und den eigenen satzungsmäßigen Vorschriften, die nachfolgenden regulatorischen Standards einzuhalten. Ziel dieser Standards ist insbesondere, die vollständige Unabhängigkeit der Stiftung und ihrer ideellen Interessen von den wirtschaftlichen Interessen der Stifterin zu gewährleisten.

§1 Gremien

Die Stiftung verfügt über einen Verwaltungsrat, der den Vorstand bei dessen administrativen Aufgaben kontrolliert und der über die Vergabe der Stiftungsmittel entscheidet. Der Verwaltungsrat ist stets mit unabhängigen, und unter rein fachlichen Aspekten in Bezug auf die gemeinnützigen Aufgaben der Stiftung ausgewählten Mitgliedern zu besetzen. Unternehmensangehörige der Stifterin können nicht in den Verwaltungsrat der Stiftung berufen werden. Bei der Vergabe von Wissenschafts-und Publizistikpreisen wird eine unabhängige Jury aus dem Verwaltungsrat sowie ggfs. externen Fachgutachtern gebildet; die Entscheidungen werden von dieser Jury autonom getroffen, sie sind für den Stiftungsvorstand bindend und nicht anfechtbar.

§2 Vergabegrundsätze

Die Stiftung vergibt ihre Mittel im Rahmen ihres Stiftungszwecks ausschließlich anhand qualitativer Gesichtspunkte. Einrichtungen und Personen, die geschäftliche Beziehungen zur Stifterin unterhalten oder mit denen solche Beziehungen angebahnt werden sollen, darf hierdurch bei der Entscheidung über die Vergabe von Stiftungsmitteln kein Vorteil entstehen. Insbesondere dürfen Vergabeentscheidungen der Stiftung in keinem direkten oder mittelbaren Zusammenhang mit beabsichtigten oder tatsächlichen Umsatzgeschäften der Stifterin stehen. Sowohl die Vergabe von Wissenschafts-und Publizistikpreisen als auch von Reisestipendien für Nachwuchswissenschaftlern wird öffentlich auf der Internetseite der Stiftung ausgeschrieben; dort werden das Verfahren zur Nominierung der Kandidaten sowie Zuständigkeit und Verfahren bei der Auswahl und insbesondere die allgemeinen Kriterien der Auswahlentscheidungen beschrieben.

§ 3 Spendengrundsätze

Die Stiftung nimmt keine Spenden, Zustiftungen, Sponsorings oder sonstige materielle oder ideelle Vorteile von Unternehmen oder Personen entgegen, die mit der Stifterin in geschäftlichen Beziehungen stehen, standen oder diese anbahnen möchten.

§ 4 Transparenz

Um eine angemessene Transparenz über ihre Tätigkeit und ihre Strukturen herzustellen, veröffentlicht die Stiftung auf ihrer Internetseite sowohl die personelle Besetzung ihrer Entscheidungs- und Kontrollgremien als auch, wer für welche konkreten Leistungen und Projekte von der Stiftung mit Wissenschafts- und Publizistikpreisen ausgezeichnet wurde, und welche Veranstaltungen und Symposien von der Stiftung durchführt wurden.

§ 5 Grundsätze guter Stiftungspraxis des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen

Die Stiftung orientiert sich im Übrigen freiwillig an den Grundsätzen guter Stiftungspraxis des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. Diese sind unter dem Link www.stiftungen.org einsehbar.

München, Januar 2016
Vorstand und Verwaltungsrat